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Halverscheider als tätige Kirchmeister
Infos aus Kirchenrechnungen
Wenn man Halverscheid als Ort, Halverscheid als Sippe oder
als zur Familie gehörig durch alte Urkunden belegen will, ist der Zugriff auf
Aufschreibungen mit Urkundencharakter der Kirche von Halver ein Muß und eine
fast unerschöpfliche Fundgrube.
Die Bücher von Ewald Dresbach
„Chronik
und Urkundenbuch der Kirchengemeinde Halver“ und von J. Schellewald
„Aus der
Vorzeit Halvers“
sind Quellen geschichtlicher Zusammenhänge die ich bei
meinen Aufschreibungen nutzte.
Waren mir bei meinen Forschungen schon die Kirchenbücher
(Personenstandsregister) für die Kopulationen (Heiraten) vom Jahr 1649 bis 1653, 1659 – 1676
und von 1682 –
1717, die Taufen von 1646 – 1712 und die Beerdigungen von 1646 – 1711 eine unentbehrliche Hilfe, so geben die Aufzeichnungen der Kirchenrechnungen aus den
Jahren von 1578 bis in unsere Zeit interessante Hinweise über die Tätigkeit der
Kerkmester (Kirchmeister) und die „Sozialarbeit“ der Kirche, die zu diesem
Zeitpunkt noch keine Staatskirche war.
Ich werde nachfolgend versuchen, durch eine Verbindung von
Informationen aus den Kirchenbüchern und den Kirchenrechnungen, Zusammenhänge
zu einigen unserer Vorväter zu fixieren.
Wichtig zu wissen ist, daß ein Kirchmeister für seine
Aufgabe zur Verwaltung der Kollekte und für die Buchführung von geldlichen
Zuwendungen für Arme, Kranke und anderweitig Hilfsbedürftige offensichtlich
lesen, schreiben und rechnen können mußte.
Verantwortlich war er während seiner Tätigkeit auch für das
Einziehen von Renten und und fälligen Pachten für Kirchengüter, von denen
teilweise der Pastor und der Schulmeister bezahlt werden mußte.
Bei nicht korrekter Entrichtung ihrer Aufgaben mußten die
buchführenden Kirchmeister für ihre Fehler eintreten.
Die Zahl der amtierenden Kirchmeister betrug stets 4. Von
denen alle 5 Jahre 2 ausschieden. (Es muß aber oft Ausnahmen von dieser Regel
gegeben haben).
Jeder Kirchmeister war ein Jahr lang „buchführender
Kirchmeister und Armen-Provisor“, d. h., er hatte die Kirchen- und Armenkasse zu
führen und am Jahresabschluß dem Richter, den Geistlichen und Adligen seine
Abrechnung vorzulegen.
Rufen wir uns ins Gedächtnis zurück:
Am 31. Oktober 1517 schlägt Martin Luther die 95 Thesen an
die Schloßkirche zu Wittenberg. In den Jahren von 1560 bis 1570
versucht der Pastor Johann Piepenstock zu Gunsten der Reformation zu wirken.
1583 nimmt er die Evangel.-Lutherische Religion an und von da an ist die Kirche
zu Halver evangelisch.
Die Geschichte der Reformation zeigt uns, daß der Schritt
vom Katholizismus zur evangelischen Religion nicht einfach war und viel Mut
und auch Opferbereitschaft abverlangte.
Ein Class to Halvesche ist durch eine Urkunde vom 22.
Februar 1573 erstmals als Kirchmeister erwähnt.
Wie der erste Kirchmeister aus der Reihe unserer
Vorfahren, Herman tho Halversche,
Kirchmeister (1598) und von 1603, 1604, 1605 und 1606 wurde und warum
bleibt uns verschlossen. Über einen Zeitraum von über 120 Jahren stellte unsere
Familie immer wieder Kirchmeister und bis in die Gegenwart, der Zeit
entsprechend, sporadisch auch Prespyter.
Berechtigt das zu der Frage: waren die Halverscheider fromm?
Zumindest waren sie aber gläubige Protestanten und folgten aktiv dem
Ruf Hilfe zu leisten und für die Allgemeinheit Dienst zu tun.
Mit Kopien und Teilfotos will ich die tätige Mitarbeit des
Kirchmeisters aufzeigen, manchmal auch kommentieren.
Die fotographischen Auszüge sind dann gleichzeitig auch
dokumentierte Sozialindikatoren über den Lebensstandard der Aera
in
qualitativer, nicht quantitativer Sicht.
Nachfolgend nenne ich die mir bei meinen Recherchen unter
gekommenen Kirchmeister und ihren Stellenwert in unserer Ahnenreihe und / oder
ihre Beziehung zu unserer Sippe.
Den ersten Halverscheider als Kirchmeister finden wir schon
in der Frühzeit, 1573. Rund 20 Jahre nach der Einführung der
Reformation in Halver, im Jahre (1598), 1603, 1604, 1605 und 1606 einen
weiteren.
Ewald Dresbach berichtet darüber ab Seite 72 im „Chronik und
Urkundenbuch der Kirchengemeinde Halver, woraus ich nachfolgend
übernehme.
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Rechnung der Kerckmester zu Haluer, Als mit nahmen
Theiß zu Gloerfelde
Herman tho Halueschede und Peter thom Varste Von Ao 603,
604, 605, 606 auff 5 Peter ad
Cathedram |
Hanß op den Stocken von Aldersschuldig vij
Daler und ij pundt
waxes noch vom Jahr 603 schuldig v Daler und ein pundt waxes.
Item vom Jahr 604 schuldig v Daler und pundt waxes Item vom Jahr 605 schuldig v Daler und i
pundt waxes Item vom Jahr 606 schuldig v Daler,
und i pundt waxes Hirauff betalt Hern Hilgern v Daler Item betalt die vij Daler von Alders noch betalt Frederiche Im Nienhuß für Zerung.
Bliuet schuldig x Daler. |
Daß Kerckenghut Wynckhusen Ao 603 ausgedaen
worden vor 14 Daler. Diß
Hinderich betalt.
Darnach Ao 604 dem Doctor verdinget worden vor xx Daler und
noch schuldig
Ab Ao 605 noch schuldig 20 Daler
Ab Ao 606 noch schuldig 20 Daler
Hirop Herman tho
Halueschede vom Doct. vor gepedliche pension entfangen 30 Dalers Ao 606 op Dag Petr.
Noch der Doct. Casparn tho Ockingh geben von A 6 10
Daler als mit Ihme verdinget |
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